Ergotherapie – Logopädie

Der Hausarzt oder der Facharzt veranlasst Ergotherapie oder Logopädie und stellt eine entsprechende Verordnung für die Therapie aus.  Der Arzt kann Einzel- oder Gruppenbehandlungen verordnen, eventuell auch einen Hausbesuch, sodass der Therapeut zum Patienten nach Hause kommt, oder in die Institution, um dort zu behandeln.

Wer bezahlt die Behandlung? 
Ergotherapie und Logopädie sind als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die Therapie auf Verordnung des Arztes. Der Gesetzgeber schreibt eine Eigenbeteiligung vor. Kinder, chronisch Kranke und soziale Härtefälle sind von der Zuzahlung befreit.

Bei privat versicherten Patienten übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten in unterschiedlichem Umfang.